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Früchte und Gemüse

Ernährungsberatung & Ernährungstherapie

Was genau ist hier eigentlich der Unterscheid?

Ernährungsberatung

§20 SGB V - OHNE Ärztliche Verordnung

Prävention vor Mangel-/ Fehlernährung und entsprechenden Folgeerkrankungen
Selbstzahlerleistung
OHNE Krankenkassenzuschuss

AUSNAHME:
AOK-Bayern als Kooperationspartner
 

Ernährungstherapie

§43 SGB V - MIT Ärztlicher Verordnung

Behandlung von manifesten Erkrankungen, Gesundheitsrisiken und Symptomen
MIT Krankenkassenzuschuss


Ärztliche Verordnung/ Notwendigkeitsbescheinigung
erforderlich mit
genauer Diagnosenstellung

GOOD TO KNOW:
Der Begriff "Ernährungsberater" ist in Deutschland nicht geschützt.
Das heißt also es gibt viele vermeintliche "Fachkräfte" die sich so nennen, aber keine entsprechende Ausbildung oder Qualifikation dazu haben.
Bitte hinterfrage dies kritisch bei der Wahl Deiner Hilfestellung im Bereich Ernährungsberatung und Ernährungstherapie.

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Beratungsschwerpunkte

- Vermeiden von Fehl-/ Mangelernährung
- Gewichtsreduktion/ Adipositas
- Metabolisches Syndrom (Bluthochdruck, Diabetes, Gicht)
- Rheumatische Erkrankungen
- Osteoporose
- Ernährung bei Schilddrüsenerkrankungen/ Hashimoto
- Darmerkrankungen
- Lebensmittel-Unverträglichkeiten/ Zöliakie
- Ernährung in der Schwangerschaft, Stillzeit & Beikosteinführung

Hier gibt es gerade nichts zu buchen. Schaue bald wieder vorbei!
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